Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Kaufvertrag mit einer polnischen Firma übers Internet abschließen wollen?

Heutzutage werden immer mehr Käufe über das Internet getätigt. Es ist eine schnelle und meist unkomplizierte Variante, um an Waren auch aus dem Ausland zu gelangen. Allerdings muss man bei solchen Kaufvertragsabschlüssen übers Internet Vorsicht walten lassen. Unserer Erfahrung gemäß kommt es immer häufiger zu Betrugsfällen bei Käufen übers Internet. Daher sollten Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen treffen, bevor Sie sich auf einen online abgeschlossenen Kaufvertrag einlassen und sowohl Ihre persönlichen Daten und Ihr Geld in die Hände eines eventuell nicht existenten Unternehmens geben. Somit schützen Sie sich selbst vor schwerwiegenden Folgen.

Zuerst sollten Sie immer die angegebenen Kontaktdaten des Unternehmens überprüfen, um sicher zu gehen, dass dieses wirklich existent ist. Aber Achtung, denn oftmals kommt es vor, dass Sie tatsächlich eine Internetseite des Unternehmens finden. Das muss jedoch nicht heißen, dass Sie auch mit diesem Unternehmen in Verbindung stehen. Betrüger geben sich meist als ein tatsächlich existentes Unternehmen aus und tätigen nur kleine Änderungen der Kontaktdaten. Daher sollten Sie immer alle Kontaktdaten abgleichen. Vom Namen des Unternehmens, über die Adresse bis hin zur Telefonnummer und Emailadresse. Falls diese Daten alle übereinstimmen, sollten Sie trotzdem noch weitere Kontrollschritte vornehmen. Eine Möglichkeit ist es im polnischen Handels- und im Gewerberegister nachzuschauen, ob das Unternehmen dort eingetragen ist und welche Kontaktdaten sich aus diesem Register ergeben. Zudem ist es wichtig, die Website gründlich zu prüfen. Zeichen für eine seriöse Internetseite sind die Angabe eines Impressums und einer Steuernummer. Auch diese Angaben sollten sie nochmals abgleichen und überprüfen. Wenn Sie nach diesen Sicherheitsvorkehrungen immer noch unsicher sind, ob Sie den Kaufvertrag mit diesem Vertragspartner übers Internet abschließen sollten, kontaktieren Sie einen Anwalt in Polen. Dieser wird Ihnen gerne zur Seite stehen und die Seriosität des Unternehmens überprüfen.

Die oben genannten Vorkehrungen stellen eine Hilfestellung für Sie dar, aber sind keine Garantie dafür, dass Sie so immer vor Betrügern geschützt sein werden. Es sind jedoch die ersten Schritte, die Sie bewältigen sollten, wenn Sie einen Kaufvertrag über das Internet abschließen. So verringern Sie Ihre Wahrscheinlichkeit von einem Betrüger überlistet zu werden und schützen sich selbst.

Für den Fall, dass Sie einen Kaufvertrag mit einer polnischen Firma übers Internet abgeschlossen haben und sich herausstellt, dass es sich um einen Betrug handelt, sollten Sie sofort Strafanzeige erstatten und sich mit einem polnischen Anwalt in Verbindung setzen. Die Strafanzeige sollte sowohl in Polen als auch in Deutschland erfolgen. Nach § 7 I StGB gilt das deutsche Strafrecht für alle Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Tat am Tatort ebenfalls mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt. Die zusätzliche Erstattung einer Strafanzeige in Polen ermöglicht es Ihnen, eine Kontopfändung in Polen vorzunehmen. Wenn das Geld noch auf dem Konto ist, besteht noch die Chance, dass dieses von der polnischen Polizei abgesichert wird.

Berlin, Posen, Stettin, den 21.08.2019

Tania Horst (SHK)
Pawel Majewski, LL.M. (Universität Potsdam)
Radca Prawny / Polnischer Anwalt