Einführung

Im November 2019 ist eine umfassende Gesetzesänderung des polnischen Zivilprozessrechts in Kraft getreten. Das in das polnische Zivilverfahren eingeführte Wirtschaftsverfahren ist auf die Bedürfnisse der Unternehmer ausgerichtet. Es enthält eine Reihe von Lösungen, die es Unternehmern erleichtern, ihre Ansprüche zu verfolgen. Andererseits sind Wirtschaftsprozesse in Polen jedoch streng formalisiert und es ist in ihrem Fall besonders wichtig, die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen für die Einreichung von Beweisen und die Erhebung von Einwände durch die Parteien zu beachten. Es wird daher empfohlen, für diesen Zweck professionelle Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen.

Neuigkeiten

Welche Vorgehensweisen in wirtschaftlichen Verfahren können Unternehmern helfen?

Nach dem Gesetz gelten Wirtschaftsverfahren in erster Linie für zivilrechtliche Beziehungen zwischen Unternehmern, auch wenn diese ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Sie gelten in der Regel sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen. Es gilt auch für Bauverträge und Leasingverträge.

Ein wichtiges Thema für Unternehmer ist die Geschwindigkeit dieses Verfahrens. Gemäß der Änderung des polnischen Zivilprozesses, die am 07. November 2019 in Kraft getreten ist, ist das Gericht verpflichtet, so zu handeln, dass die Entscheidung in der Sache spätestens sechs Monate ab dem Datum der Klageerwiderung getroffen wird. Völlig anders ist der Fall bei Verfahren, in denen ein Zahlungsbefehl erlassen wird.

Das wichtigste Beweismittel in Wirtschaftssachen sind Dokumente. Zeugenbeweise werden vom Gericht hingegen nur dann aufgenommen, wenn nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel wichtige Fragen in dem Fall ungeklärt bleiben. Dies ist eine Erleichterung für ausländische Unternehmer, da weder sie selbst noch ihre Arbeitnehmer vor Gericht erscheinen müssen. Die Parteien können zusätzlich eine sogenannte Beweismittelvereinbarung abschließen, in der sie regeln, dass bestimmte Beweismittel (z.B. E-Mails) in Streitfällen vor Gericht zwischen ihnen nicht als Beweismittel gelten. Eine solche Vereinbarung kann sogar während des Prozesses vor Gericht geschlossen werden.

Ein in einem Handelsverfahren ergangenes Urteil ist gleichzeitig die Grundlage der Sicherung, auch wenn es vom Schuldner angefochten wird. Dies bedeutet, dass der Gläubiger auf der Grundlage eines solchen Urteils ein Sicherungsverfahren einleiten kann, indem er einen Antrag bei einem Gerichtsvollzieher stellt. Dann beginnt der Gerichtsvollzieher, die Forderungen des Gläubigers aus dem Vermögen des Schuldners wie bei der normalen Vollstreckung zu vollstrecken, aber statt sie dem Gläubiger zu übergeben, behält er sie in seinem Gewahrsam. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, übergibt es der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger, andernfalls gibt er es dem Schuldner zurück. Auf diese Weise erhält der Gläubiger schneller die Grundlage für die Beschlagnahme des Vermögens des Schuldners und schützt sich vor der Unwirksamkeit der Vollstreckung.

Berlin, Posen, Stettin, den 11.05.2020

MAJEWSKI Polnischer Anwalt