Einführung

Die wichtigste Haftungsfrage im Fall der polnischen GmbH-Gesellschaft betrifft vermutlich die Haftung des Geschäftsführers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Voraussetzungen der Geschäftsführerhaftung sind im Art. 299 des polnischen Gesetztes über Handelsgesellschaften geregelt. Demnach haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn sich die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als erfolglos erweist.

Haftungsbefreiung

Ein Geschäftsführer kann sich von der oben genannten Haftung in den folgenden Fällen befreien: Dazu muss nachgewiesen werden, dass

  • ein Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde oder in dieser Frist ein Beschluss zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens oder zur Genehmigung eines Vergleichs im Rahmen des Vergleichsverfahrens erlassen wurde, oder
  • die Nichtbeantragung der Insolvenz nicht von ihm verschuldet wurde, oder
  • dem Gläubiger trotz der Nichtbeantragung der Insolvenz und der Nichterlassung des Beschlusses zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens oder zur Genehmigung eines Vergleichs im Rahmen des Vergleichsverfahrens kein Schaden entstanden ist.

▪ Praxis

In der Praxis kann es schwierig sein, die Geschäftsführer für die Verbindlichkeiten einer GmbH zur Verantwortung zu ziehen, da es eine separate Klage gegen den Mitglieder der Geschäftsführung erfordert, bei der die Gläubiger eine Reihe von Voraussetzungen nachweisen müssen.

Haftungsumfang

Die polnische Rechtsprechung und die Lehre vertritt die Auffassung, dass die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH auf der Grundlage von Art. 299 KSH die Forderungen umfasst, die in dem gegen die Gesellschaft ausgestellten Vollstreckungstitel zugesprochen wurden, sowie die Kosten des Verfahrens, Anwaltskosten, die Kosten des wegen der Unwirksamkeit der Vollstreckung erlassenen Vollstreckungsverfahrens und die gesetzlichen Zinsen auf die Hauptforderung (Urteil des Berufungsgerichts in Krakau vom 2. April 2019, Aktz. I AGa 7/18).

Wenn eine Firma unsere Rechnungen nicht bezahlt, fragen wir uns nun, wie wir diese Forderungen schnell durchsetzen können. Die Zeit ist bestimmt ein wichtiger Faktor. Man muss gründlich überlegen, ob eine Klage in Deutschland oder besser direkt im Ausland eingelegt werden sollte. Durch die Übersetzungen und die Zustellungen im Ausland kann man die kostbare Zeit verlieren.

In diesem Beitrag werden die einfachsten und schnellsten Lösungen der Geltendmachung der Geldforderungen in Polen vorgestellt.

Elektronisches Mahnverfahren in Polen

Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Polen verklagt und eine Geldforderung gestellt wird, kann die Klage online eingereicht werden. Eine Sonderabteilung des Bezirksgerichts in Lublin wird für die Abwicklung elektronischer Verfahren im ganzen Polen eingesetzt.

Der erste große Vorteil dieses Verfahrens ist die Möglichkeit, Korrespondenz zwischen den Parteien elektronisch auszutauschen (nur wenn der Beklagte einen solchen Wunsch äußert). Der zweite Vorteil ist eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens in der Anfangsphase.

Seit einigen Wochen steht Europa vor einer noch nie dagewesenen Bedrohung. Die Coronavirus-Pandemie hat nicht nur in unserem Lebensstil, sondern auch in der Wirtschaft rasche Veränderungen bewirkt. Die amerikanische Börse hat die schlechtesten Notierungen seit über 30 Jahren verzeichnet. Die langfristigen Auswirkungen dieses Zusammenbruchs sind heute noch nicht absehbar. Man stellt sich nun die Frage, ob die polnische Gesetzgebung auf solche Situation entsprechend vorbereitet ist? In diesem Beitrag wollen wir auf die Vorschriften des polnischen Rechts hinweisen, die in Kürze an der Bedeutung gewinnen können.

Clausula rebus sic stantibus  (Klausel der gleichbleibenden Umstände) nach polnischem Recht

Die obige lateinische Parömie bedeutet so viel wie "außerordentliche Veränderung der Beziehungen". Diese Klausel ist im Artikel 3571 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Es wurde nur eingeführt, um die Vertragsparteien vor einem eklatanten Verlust zu schützen, den sie nicht erwarten konnten, weil sie den Vertrag unter völlig anderen Bedingungen abgeschlossen haben. Als Beispiel für eine solche Situation in Zeiten von Epidemien und geschlossenen Grenzen kann man auf jeden Werk- oder Bauvertrag verweisen, bei dem sich eine zur persönlichen Ausführung verpflichtete Person in einer Zwangsquarantäne befindet. Auch die Unternehmer der Transportindustrie haben mit Problemen zu kämpfen. Schließung der Grenzen, Wiederherstellung der Grenzkontrollen, Aussetzung der internationalen Flüge etc. All diese Umstände verringern das Einkommen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen erheblich. Wenn eine Vertragspartei aufgrund der Auswirkungen einer Pandemie weiß, dass die Umsetzung des Vertrages für sie übermäßig schwierig sein wird oder zu einem großen Verlust führen wird, kann sie sich an das Gericht um Hilfe wenden. Es ist sehr wichtig zu beachten, dass Sie nicht selbst entscheiden können, ab wann Sie weniger oder später bezahlen. Es kann lediglich vor Gericht entschieden werden, ob der Inhalt des Vertrags der neuartigen Situation angepasst werden kann. Vor Gericht können die Art und Weise der Erfüllung der Verpflichtung und der Umfang der Leistung bestimmt werden oder sogar beschlossen werden, den Vertrag zu kündigen.

Seit langem kann man beobachten, dass ein großes Interesse daran besteht, Geld in den Kauf von Immobilien an der polnischen Ostküste zu investieren. Die intensive Entwicklung der Straßeninfrastruktur und die ständige Steigerung der Attraktivität der polnischen Seestädte ist sicherlich förderlich für Investitionen am Meer.

Es ist jedoch zu bedenken, dass der Kauf einer Immobilie an der polnischen Ostsee nicht in jedem Fall eine sichere Transaktion für den Käufer sein muss. Insbesondere wenn der Kauf ohne die Hilfe eines Anwalts erfolgt. Für die Zwecke dieser Artikel können wir auf die folgenden Beispiele von Käuferrisiken hinweisen.

Gegenstand des Vertrages

In der Vorkaufsphase erhält man oft verschiedene farbenfrohe Investitionsbroschüren, Prospekte, Skizzen usw. vom Verkäufer. Auch ist es möglich, dass Objekt vor dem Kauf zu besichtigen.

Es sei daran erinnert, dass der Vertragsgegenstand, d.h. das, was man kauft, das ist, was schließlich in der notariellen Urkunde beschrieben wird. In Immobilienkaufverträgen wird oft ausdrücklich festgestellt, dass alle vor Vertragsabschluss vorgelegten Geschäftsinformationen, Broschüren und Präsentationen nicht bindend sind.

So kann es vorkommen, dass man den Parkplatz letztendlich doch nicht nutzen kann oder dass die Ferienwohnung keinen Keller oder Hauswirtschaftsraum enthält, obwohl man es zuvor gesehen hat. Aus diesem Grund sollten Sie die Verträge sorgfältig lesen, auch am Tag der Unterzeichnung.